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   VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23 SN   

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VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23 SN (https://dejure.org/2024,5672)
VG Schwerin, Entscheidung vom 23.02.2024 - 2 A 1669/23 SN (https://dejure.org/2024,5672)
VG Schwerin, Entscheidung vom 23. Februar 2024 - 2 A 1669/23 SN (https://dejure.org/2024,5672)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2023 - 3 M 459/23

    Baurechtliche Abweichungsentscheidung für die Errichtung einer

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23
    Die dagegen erhobene Beschwerde der Klägerin wies das OVG Greifswald mit Beschluss vom 13. November 2023 - 3 M 459/23 - zurück.

    Soweit die Klägerin auf Rechtsprechung zu § 37 BauGB, der in materieller Hinsicht der Vorschrift des § 246 Abs. 14 BauGB als Vorbild gedient hat, verweist, greift dies nicht (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 13. November 2023 - 3 M 459/23 - amtl. Umdruck S. 6 f.).

  • VG Schwerin, 29.08.2023 - 2 B 1269/23

    Abweichungsentscheidung - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23
    Wegen der Einzelheiten des Baugenehmigungsverfahrens einschließlich des "Abweichungsverfahrens" wird auf den Beschluss der Kammer vom 29. August 2023 zum Az. 2 B 1269/23, juris Rn. 1-6 (NJ 2023, 458) Bezug genommen.

    Darauf, ob es sich bei der Abweichungsentscheidung des Beklagten ihrerseits um einen Verwaltungsakt handelt (bejahend VG Schwerin, Beschluss vom 29. August 2023 - 2 B 1269/23 SN- juris Rn. 13), kommt es im Zusammenhang des § 44a Satz 1 VwGO nicht an (vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44a Rn. 38, 39, 52).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23
    c) Zwar werden (ungeschriebene) Ausnahmen von dem Ausschluss der eigenständigen Anfechtbarkeit von Verfahrenshandlungen für den Fall angenommen, dass die Verfahrenshandlung in materielle Rechtspositionen eingreift; in einer solchen Konstellation liegt keine Verfahrenshandlung, sondern eine (eigenständig anfechtbare) Sachentscheidung vor (vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44a Rn. 41 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16/15 - NVwZ 2017, 489 juris Rn. 19).
  • VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23

    Erfordernis des Verfahrens zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23
    Die Gemeindevertretung fasste - nachdem sie in einem vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor der Kammer einen Baustopp erwirkt hatte (Beschluss vom 3. März 2023 - 2 B 358/23 - juris) - am 22. März 2023 einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans.
  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 4 C 17/14

    Verfahrenshandlung, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, Nichtbeteiligter,

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23
    Als Beteiligter (als Gegenbegriff zum Nichtbeteiligten im Sinne von § 44a Satz 2 VwGO) ist daher derjenige anzusehen, dem wegen seiner Sachbetroffenheit unter Berufung auf eine drittschützende Norm die Befugnis zusteht, die (verfahrensabschließende) Sachentscheidung anzugreifen (vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44a Rn. 64, 67 unter Berufung auf OVG Bautzen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 4 C 17/14 - juris Rn. 31).
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